Immobilien Anwalt 24

Hilfe bei Maßnahmen zur Immobilienrettung

Wir bieten bundesweit Immobilieneigentümern juristische Beratung und juristische Hilfe bei Maßnahmen zur Immobilienrettung.

Immobilien Anwalt 24

Hilfe bei Maßnahmen zur Immobilienrettung

Die anwaltliche Hilfe bei Maßnahmen zur Immobilienrettung zielt darauf ab, dem Eigentümer seinen Immobilienbestand zu erhalten. Vor dem Hintergrund von finanziellen Problemen (aktuell den Auswirkungen der Corona-Pandemie) gilt es oft, kurzfristig Zwangsmaßnahmen abzuwehren und langfristig einen Eigentümerwechsel zu verhindern („Immobilienrettung“).

Immobilien Anwalt Libera

„Finanzielle Probleme von Immobilieneigentümern können viele Ursachen haben.“

Oft beginnen die Probleme für den Eigentümer, wenn die finanzierende Bank oder Sparkasse eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung des Immobiliendarlehens ablehnt. Erfolgt denn die Kündigung des Darlehens sind nur noch wenige (Spezial-)Kreditinstitute bereit, mit einer Finanzierung auszuhelfen. Wird dann auch noch die Zwangsversteigerung beantragt oder mit einem Insolvenzverfahren gedroht, wächst der Druck auf den Eigentümer, rasch eine Lösung seiner finanziellen Probleme zu finden.

„Schuldenberatung von Immobilieneigentümern ist immer etwas Besonderes.“

Immobilieneigentum, ob geerbt oder selbst erworben, ist Vermögen, das bei einer Zwangsversteigerung Gefahr läuft, unwiederbringlich verloren zu gehen. Bei drohendem Verlust einer Immobilie geht es daher um viel mehr, als nur darum, die angehäuften Schulden los zu werden. Der drohende Verlust der eigenen Immobilie kann Verlust von Lebensgrundlage und Identität bedeuten. Entsprechend hoch sind die Verlustängste und spielen Emotionen bei der Suche nach Lösungen eine große Rolle.

„Die Bündelung von Maßnahmen zum Immobilienerhalt stellt oft ein juristisch komplexes und anspruchsvolles Verfahren dar.“

Bei der Beratung von Immobilieneigentümern in der Krise geht es nicht nur darum, die Beziehungen unter den Beteiligten juristisch zu prüfen um die eigene Verhandlungsposition bei den außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen bestmöglich zu stärken. Es geht darum, eine für die Zukunft des Immobilieneigentümers tragfähige und dauerhafte Lösung zu finden. Immobilieneigentum bedeutet daher auch die Chance, eine Lösung für die gesamte Schuldensituation zu finden. Die Maßnahmen zur „Immobilienrettung“ sind dann nur der erste Schritt.

„Wir bieten seriöse, juristisch fundierte und fachkompetente Beratung.“

Als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht sind wir mit Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung vertraut.  Wir beraten Unternehmen und Verbraucher und bieten fundierte anwaltliche Hilfe bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Auf der Basis juristischer und ökonomischer Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen und Verbrauchern entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien und setzen diese mit unseren Mandanten um.

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Kompetenzen

Das Grundstücksrecht und Immobilienrecht beinhaltet alle Rechtsfragen rund um Grundstück, Wohnung und Haus und ist überwiegend in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Neben den schuldrechtlichen Vorschriften sind auch dingliche Rechte an Immobilien von erheblicher Bedeutung, insbesondere bei der Übertragung oder Belastung einer Immobilie.

Weitere Rechtsbeziehungen können aufgrund von Vorkaufsrechten, Vormerkungen oder Belastungen – wie Wohnrecht, Nießbrauch oder Leibgedinge – entstehen.

Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen im Grundstücksrecht und Immobilienrecht, die im Rahmen einer Umschuldung geklärt werden müssen.

Wir bieten insbesondere Hilfe bei juristischen Fragen zur Immobilienbewertung und Neubewertung von Sicherheiten, zur Eintragung und Abtretung von Grundschulden und zur Ablösung von Belastungen wie Wohnrecht, Nießbrauch und Leibgedinge.

Sollte eine Umschuldung nicht möglich sein, beraten und vertreten wir Sie professionell beim freihändigen Verkauf Ihrer Immobilie.

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht erstreckt sich im Allgemeinen auf alle Rechtsfragen, die sich aus dem Geschäftsbereich der Kreditinstitute zu ihren Kunden und den Kapitalmärkten ergeben.

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht mit dem wir uns befassen, umfasst Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, die sich im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ergeben, und ist hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Bei Streitigkeiten mit der finanzierenden Bank prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Kredit- und Sicherungsverträge.

Wir prüfen insbesondere die Rechtmäßigkeit der in Rechnung gestellten Kreditbearbeitungsgebühren und der Vorfälligkeitsentschädigung.

Außerdem beraten wir Sie im Hinblick auf die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung und die Chancen einer Rückabwicklung der Finanzierungsverträge.

Auch im Falle einer Umschuldung beraten wir Sie umfassend zu allen juristischen Fragen, insbesondere zu den Kreditkonditionen der neuen Finanzierung und rechtlich möglichen alternativen Regelungen.

Die Einzelzwangsvollstreckung ist von der Gesamtvollstreckung (Insolvenzverfahren) zu unterscheiden.

Bei der Einzelzwangsvollstreckung vollstreckt ein Gläubiger auf Grund eines Vollstreckungstitels und versucht sich dadurch zu befriedigen.

Bei der Gesamtvollstreckung wird durch den Insolvenzverwalter das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger verteilt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob die Forderung tituliert wurde oder nicht.

Zentrale Rechtsgrundlage des Insolvenzrechts ist die Insolvenzordnung, die Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern die Regelinsolvenz und nicht gewerblich tätigen Schuldnern die Verbraucherinsolvenz ermöglicht.

Wir unterstützen Sie bei Ihren Bemühungen, Zwangsvollstreckungen oder Insolvenzverfahren bereits im Vorfeld zu verhindern.

Hierzu treten wir sowohl mit den finanzierenden Banken als auch mit neuen Kreditinstituten in Verhandlungen um eine Umschuldung Ihrer Verbindlichkeiten zu erreichen.

Sollte sich ein Insolvenzverfahren nicht vermeiden lassen, beraten wir Sie umfassend zu allen Vor- und Nachteilen eines Insolvenzverfahrens und vertreten wir Sie bei Bedarf während des gesamten Verfahrens, bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht.

Die Zwangsversteigerung von Immobilien ist ein Zwangsvollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist. Über die Zwangsversteigerung hat der Gläubiger die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch durch die Verwertung der Substanz zu befriedigen. Dadurch kann der Gläubiger seinen Zahlungsanspruch gegen den Schuldner befriedigen.

Wird der Zuschlag erteilt, wird der Ersteher Eigentümer der Immobilie.

Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

Als Gemeinschaften in diesem Sinne kommen in Betracht die Gemeinschaft nach Bruchteilen, die Erbengemeinschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft (OHG). Die Immobilie als unteilbares Vermögen wird in Geld als teilbares Vermögen umgewandelt.

Wir prüfen die Möglichkeiten der Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung oder der Teilungsversteigerung.

Hierzu entwickeln wir Strategien zum Erhaltung oder zum Verkauf der Immobilie.

Wir übernehmen die Verhandlung mit den die Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung betreibenden Gläubigern.

Bei Verbrauchern führen wir darüber hinaus mit allen Gläubigern außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren nach § 305 InsO durch.

Sollte das Verfahren auf Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung nicht aufgehoben oder eingestellt werden, vertreten wir Sie während der gesamten Verfahrens vor dem Vollstreckungsgericht.

Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen prüfen wir in jeder Lage des Verfahrens, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines gerichtlichen Vollstreckungsschutzes vorliegen.

Kostenfreie telefonische Erstberatung

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Telefon: 0800 300 3355

Montag – Freitag: 8:00 Uhr – 22:00 Uhr
Samstag – Sonntag: 8:00 Uhr – 20:00 Uhr

Maßnahmen zur Immobilienrettung

Hilfe bei Maßnahmen zur Immobilienrettung

Die Kanzlei bietet bundesweit juristische Hilfe bei Maßnahmen zur Immobilienrettung.

Dazu prüfen wir Angebote zur Immobilienrettung, wie z.B. den „Teilverkauf“,  den „Rückmietverkauf“ (bzw. „sale and lease back“) oder die „Immobilienrente“, und klären, welche Maßnahmen im konkreten Fall juristisch möglich und wirtschaftlich erfolgsversprechend sind.

Hilfe bei Maßnahmen zur Immobilienrettung

Hilfe bei Umschuldung

Die Umschuldung von Immobilienkrediten gestaltet sich bei mangelnder Bonität und entsprechenden negativen SCHUFA-Einträgen als sehr schwierig. Wir prüfen die Verträge und Konditionen der „Spezialbanken“, die auch bei schlechter Bonität Immobilien-Finanzierungen anbieten und beraten objektiv zu den Alternativen einer Umschuldung („Immobilien-Investoren“ und „Immobilienverrentung“).

Hilf bei Maßnahmen zur Immobilienrettung

Hilfe bei Darlehenskündigung

Bei Streitigkeiten mit der finanzierenden Bank oder Sparkasse und einer drohenden oder bereits erfolgten Darlehenskündigung prüfen wir die zugrundeliegenden Kreditverträge und das Vorgehen der Kreditinstitute auf ihre Wirksamkeit. Wir prüfen insbesondere auch Ansprüche auf Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungsgebühren.

Hilfe bei Maßnahmen zur Immobilienrettung

Hilfe bei Zwangsversteigerung

Das Verfahren auf Zwangsversteigerung und der drohende Auszug aus dem eigenen Heim sind für die betroffenen Immobilieneigentümer eine große Belastung. Juristisch sind daher nicht nur die Einstellung und Aufhebung des Verfahrens insgesamt zu prüfen, sondern auch die Erfolgsaussichten von  Vollstreckungsschutzanträgen.

Hilfe bei Maßnahmen zur Immobilienrettung

Hilfe bei Insolvenzverfahren

Bei drohendem Insolvenzverfahren sind Maßnahmen der Immobilienrettung kritisch und bedürfen vor deren Vornahme einer eingehenden juristischen Prüfung. Unbedachte Rechtshandlungen vor und nach Insolvenzantragsstellung können nicht nur nach §§ 129 ff InsO angefochten werden, sondern auch für alle Beteiligten nach §§ 283 ff StGB strafbar sein.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

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Beratungsfelder

  • rechtliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Immobilienfinanzierungen
  • Übernahme der Verhandlungen mit allen Gläubigern
  • Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Vollstreckungsschutzanträge, Vollstreckungsabwehrklagen
  • Vertretung bei Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung
  • Antrag auf Einstellung und Aufhebung der Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung
  • Hilfe bei Maßnahmen zur Immobilienrettung
  • Prüfung von Angeboten zur Immobilienrettung
  • Prüfung von Angeboten zum „Teilverkauf“
  • Prüfung von Angeboten zum „Rückmietverkauf“ (bzw. sale and lease back)
  • Prüfung von Angeboten zur „Immobilienverrentung“ (Verkauf gegen Zahlung einer Rente)
  • Beratung bei Abgabe der „Vermögensauskunft“ (früher „Offenbarungseid“)
  • Schuldenberatung und Schuldnerberatung für Verbraucher
  • außergerichtlicher Einigungsversuch, § 305 InsO
  • Sanierungsberatung für Unternehmen
  • Insolvenzberatung für Verbraucher und Unternehmen
  • Vertretung in der Verbraucherinsolvenz („Privatinsolvenz“) und Regelinsolvenz („Unternehmensinsolvenz“)
  • Insolvenzplanverfahren für Verbraucher und Unternehmen
  • vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Beratung zu Insolvenzverfahren im EU-Ausland („Insolvenz in England“, „Insolvenz in Frankreich“ u.a.)
  • strafrechtliche und zivilrechtliche Beratung von Geschäftsführern bei der Liquidation von Unternehmen
  • strafrechtliche und zivilrechtliche Beratung von Geschäftsführern juristischer Personen wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht und wegen persönlicher Haftung als Geschäftsführer