Immobilienrecht: Kauf, Schenkung, Versteigerung
Für Verkäufer, Erwerber, Eigentümer und Miteigentümer:
Verständliche Antworten zu Kauf, Übertragung und Versteigerung.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was für Sie zutrifft.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-KaufmannDiplom-Kaufmann
Ulm
Karlsruhe
LeipzigBerlin
per Telefon
auf Augenhöhe
Für wen?
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, verschenken oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder eines besonderen Vertragsmodells übertragen möchten.
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, geschenkt bekommen, in einer Versteigerung erwerben oder ein besonderes Erwerbsmodell nutzen möchten.
Wenn Ihre Rechte durch Finanzierungen, Grundbuchbelastungen, eine Zwangsversteigerung oder eine Teilungsversteigerung betroffen sind.
Leistungen
Beratung von Verkäufern und Erwerbern rund um den Kaufvertrag.
Übertragung an Kinder und Angehörige, gut abgesichert.
Vertretung von Eigentümern, Miteigentümern und Erwerbsinteressenten.
Mietkauf, Verrentung, Teilverkauf und Immobiliendarlehen.
Immobilienverkauf und Immobilienkauf
Anwaltliche Beratung von Verkäufern und Erwerbern, vom Kaufvertrag bis zur Eigentumsübertragung.
- Kaufvertrag und Vertragsprüfung
- Kaufpreisabsicherung und Lastenfreistellung
- Eigentumsübertragung
Immobilienüberlassung und Schenkung
Beratung bei der Überlassung und Schenkung von Immobilien, insbesondere an Kinder und Angehörige, einschließlich der vorweggenommenen Erbfolge.
- Vorweggenommene Erbfolge
- Wohnrecht und Nießbrauch
- Rückforderungsrechte
Knapp 42 Prozent der Haushalte in Deutschland wohnen in den eigenen vier Wänden.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Zusatzprogramm Wohnen 2022 (41,8 %)
Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung
Vertretung von Eigentümern, Miteigentümern und Erwerbsinteressenten im Versteigerungsverfahren.
- Verfahrensrechte
- Einstellungsmöglichkeiten
- Versteigerungsbedingungen und Risiken
Besondere Immobilienübertragungen und Finanzierungen
Beratung bei besonderen Übertragungsmodellen und bei der Finanzierung von Immobilien.
- Mietkauf, Rückmietkauf, Teilverkauf
- Immobilienverrentung
- Immobiliendarlehen, Grundschulden, Finanzierungsvereinbarungen
Die anwaltliche Vertretung erfolgt jeweils unter Berücksichtigung der konkreten Interessenlage und möglicher Interessenkonflikte.
Ob Sie verkaufen, kaufen oder übertragen möchten oder ob eine Versteigerung droht: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was in Ihrem Fall zu tun ist.
Das Gespräch findet nach Terminvereinbarung an einem der sechs Standorte statt oder per Telefon und Video.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
Wie wird der Kaufpreis beim Immobilienkauf abgesichert?
Vormerkung, Fälligkeit und Lastenfreistellung: wie der notarielle Vertrag Verkäufer und Erwerber Schritt für Schritt schützt.
Nießbrauch oder Wohnungsrecht: Was passt bei der Übergabe?
Was bedeutet eine Teilungsversteigerung für Miteigentümer?
Wann ein Miteigentümer die Versteigerung verlangen kann, welche Einstellungsgründe es gibt und was Ehegatten beachten müssen.
Was wird aus dem Wohnungsrecht, wenn der Berechtigte ins Pflegeheim zieht?
Warum das Recht nicht erlischt, wann Geld geschuldet sein kann und was der Übergabevertrag regeln sollte.
Was sollten Eigentümer vor einem Teilverkauf wissen?
Ablauf, Kosten, Fragen
Ihr Weg in vier Schritten
So gehen Sie vor, vom ersten Gespräch bis zur fertigen Regelung.
Den Sachverhalt ausführlich besprechen, kostenfrei.
Verträge, Grundbuch und weitere vorgelegte Unterlagen ansehen.
Die passende Lösung erarbeiten.
Bis zum Notartermin, zur Übergabe oder zum Ende des Verfahrens ansprechbar.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann- GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
- AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.
Gesondert: die Kosten von Notar, Grundbuchamt und Gericht, soweit sie anfallen.
Warum stehen hier keine Beträge?
Jede Immobilie ist anders, und jede Familie hat ihre eigenen Fragen dazu. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.
Prüfen Sie auch einen Kaufvertrag vom Notar?
Ja. Der Notar belehrt beide Seiten unparteiisch und vertritt keine (§ 14 Abs. 1 BNotO). Den Entwurf sollen Verbraucher in der Regel zwei Wochen vor dem Termin erhalten (§ 17 Abs. 2a BeurkG). In dieser Zeit lässt er sich in Ruhe prüfen, und Änderungswünsche können noch eingearbeitet werden. Mehr dazu im Ratgeber: Wie wird der Kaufpreis beim Immobilienkauf abgesichert?
Was kann ich gegen eine Zwangsversteigerung tun?
Es gibt mehrere Wege, und für einige davon zählt jeder Tag. Auf Ihren Antrag stellt das Gericht das Verfahren für höchstens sechs Monate ein, wenn Aussicht besteht, dass so die Versteigerung vermieden wird, und wenn es der Billigkeit entspricht. Der Antrag ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu stellen, nachdem Ihnen der Hinweis des Gerichts zugestellt wurde (§ 30a ZVG, § 30b ZVG). Mehr dazu im Ratgeber: Lässt sich eine Zwangsversteigerung noch aufhalten?
Beratung vor Ort
Persönliche Gespräche an sechs Standorten nach Terminvereinbarung, bundesweit auch per Telefon und Video. Jede Kontaktseite nennt das zuständige Grundbuchamt, das Versteigerungsgericht und den Gutachterausschuss vor Ort.
80539 MünchenZur Kontaktseite AugsburgWerner-Haas-Str. 8
86153 AugsburgZur Kontaktseite UlmMagirus-Deutz-Str. 12
89077 UlmZur Kontaktseite KarlsruheLudwig-Erhard-Allee 10
76131 KarlsruheZur Kontaktseite LeipzigMenckestr. 56
04155 LeipzigZur Kontaktseite BerlinPariser Platz 6a
10117 BerlinZur Kontaktseite
Der erste Schritt
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.
- Drucksache 19/15827: Verteilung der Maklerkosten bei Wohnungen und EinfamilienhäusernDeutscher Bundestag
- Zwangsversteigerungstermine aller Amtsgerichte im gemeinsamen PortalJustizverwaltungen der Länder
- Bodenrichtwerte im amtlichen Informationssystem BORIS-DGutachterausschüsse für Grundstückswerte der Länder