Anwaltliche Hilfe bei
Insolvenzverfahren
Wir bieten bundesweit Immobilieneigentümern juristische Beratung und juristische Hilfe bei der Umfinanzierung oder Umschuldung
notleidender Immobilienkredite.
Hilfe bei Insolvenzverfahren
Rechtshandlungen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens sind unter verschiedenen Aspekten kritisch und bedürfen einer eigehenden juristischen Prüfung.
Dem Wunsch, Vermögen vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Sicherheit zu bringen, haben Gesetzgeber und Rechtsprechung einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Besonderes Augenmerk legen wir daher auf die Prüfung von Vermögensverfügungen vor Insolvenzeröffnung.
Hilfe bei Insolvenzrecht
In Überlassungsverträgen wird häufig vereinbart, dass der Überlasser einer Immobilie diese dann zurückfordern kann, wenn der Übernehmer zahlungsunfähig wird; die Wirksamkeit solcher insolvenzrechtlicher Lösungsklauseln ist indes umstritten.
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Wir prüfen für Sie anhand der von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien, ob Ihre Immobilie im Insolvenzverfahren an den Überlasser zurückfällt oder trotz einer vereinbarten Lösungsklausel verwertet werden kann.
Hilfe bei Insolvenzrecht
Der Gesetzgeber hat in den §§ 129 ff InsO eine Reihe von Tatbeständen geschaffen, die den Insolvenzverwalter zu einer Anfechtung bereits vorgenommener Rechtshandlungen berechtigen; darunter Vermögensverschiebungen, wie Veräußerungsgeschäfte an nahestehende Personen oder Schenkungen an Dritte.
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Wir beraten Sie im Hinblick auf die Rechtsfolgen geplanter oder vorgenommener Rechtshandlungen, wie etwa die Bestellung dinglicher Sicherheiten – insbes. Hypotheken und Grundschulden – in der Krise.
Hilfe bei Insolvenzrecht
Neben der zivilrechtlichen Anfechtung können Vermögensverschiebungen in Zeiten der Krise auch die Verwirklichung einer Bankrottstraftat nach §§ 283 ff StGB nach sich ziehen; dem Schuldner droht dann in einem Insolvenzverfahren die Versagung der Restschuldbefreiung, § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
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Wir prüfen, ob durch unbedachte Vermögensverfügungen – wie die Belastung oder Übertragung Ihrer Immobilie – Bankrottstraftaten verwirklicht wurden und deren Auswirkungen auf ein Insolvenzverfahren.
Hilfe bei Insolvenzrecht
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners über sein Vermögen auf den Insolvenzverwalter über und wird dieser die Immobilie verkaufen oder die Zwangsversteigerung betreiben.
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Wir beraten Sie, ob Ihre Immobilie aus der Insolvenzmasse freigegeben werden muss, falls diese werterschöpfend belastet ist oder es sich um eine „Schrottimmobilie“ handelt; eine Verwertung der Immobilie muss nämlich nicht in jedem Fall erfolgen.
Immobilien Anwalt 24
Immobilien Anwalt 24
Immobilienrecht und Grundstücksrecht
Das Grundstücksrecht und Immobilienrecht beinhaltet alle Rechtsfragen rund um Grundstück, Wohnung und Haus und ist überwiegend in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Neben den schuldrechtlichen Vorschriften sind auch dingliche Rechte an Immobilien von erheblicher Bedeutung, insbesondere bei der Übertragung oder Belastung einer Immobilie. Weitere Rechtsbeziehungen können aufgrund von Vorkaufsrechten, Vormerkungen oder Belastungen – wie Wohnrecht, Nießbrauch oder Leibgedinge – entstehen.
Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen im Grundstücksrecht und Immobilienrecht, die im Rahmen einer Umschuldung geklärt werden müssen, insbesondere zur Immobilienbewertung und Neubewertung von Sicherheiten, zur Eintragung und Abtretung von Grundschulden und zur Ablösung von Belastungen wie Wohnrecht, Nießbrauch und Leibgedinge. Sollte eine Umschuldung nicht möglich sein, beraten und vertreten wir Sie professionell beim freihändigen Verkauf Ihrer Immobilie.
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht erstreckt sich im Allgemeinen auf alle Rechtsfragen, die sich aus dem Geschäftsbereich der Kreditinstitute zu ihren Kunden und den Kapitalmärkten ergeben. Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht mit dem wir uns befassen, umfasst Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, die sich im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ergeben, und ist hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Bei Streitigkeiten mit der finanzierenden Bank prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Kredit- und Sicherungsverträge. Wir prüfen insbesondere die Rechtmäßigkeit der in Rechnung gestellten Kreditbearbeitungsgebühren und der Vorfälligkeitsentschädigung. Außerdem beraten wir Sie im Hinblick auf die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung und die Chancen einer Rückabwicklung der Finanzierungsverträge. Auch im Falle einer Umschuldung beraten wir Sie umfassend zu allen juristischen Fragen, insbesondere zu den Kreditkonditionen der neuen Finanzierung und rechtlich möglichen alternativen Regelungen.
Recht der Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung
Die Zwangsversteigerung von Immobilien ist ein Zwangsvollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist. Über die Zwangsversteigerung hat der Gläubiger die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch durch die Verwertung der Substanz zu befriedigen. Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.
Wir prüfen die Möglichkeiten der Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung oder der Teilungsversteigerung. Hierzu entwickeln wir Strategien zum Erhaltung oder zum Verkauf der Immobilie, verhandeln mit den die Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung betreibenden Gläubigern und führen außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren mit allen Gläubigern durch. Zudem prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines gerichtlichen Vollstreckungsschutzes vorliegen. Sollte das Verfahren auf Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung nicht aufgehoben oder eingestellt werden, vertreten wir Sie während der gesamten Verfahrens vor dem Vollstreckungsgericht.
Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht
Die Einzelzwangsvollstreckung ist von der Gesamtvollstreckung (Insolvenzverfahren) zu unterscheiden. Bei der Einzelzwangsvollstreckung vollstreckt ein Gläubiger auf Grund eines Vollstreckungstitels und versucht sich dadurch zu befriedigen. Bei der Gesamtvollstreckung wird durch den Insolvenzverwalter das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger verteilt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob die Forderung tituliert wurde oder nicht. Zentrale Rechtsgrundlage des Insolvenzrechts ist die Insolvenzordnung, die Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern die Regelinsolvenz und nicht gewerblich tätigen Schuldnern die Verbraucherinsolvenz ermöglicht.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Bemühungen, Zwangsvollstreckungen oder Insolvenzverfahren bereits im Vorfeld zu verhindern. Hierzu treten wir sowohl mit den finanzierenden Banken als auch mit neuen Kreditinstituten in Verhandlungen um eine Umschuldung Ihrer Verbindlichkeiten zu erreichen. Sollte sich ein Insolvenzverfahren nicht vermeiden lassen, beraten wir Sie umfassend zu allen Vor- und Nachteilen eines Insolvenzverfahrens und vertreten wir Sie bei Bedarf während des gesamten Verfahrens, bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht.
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